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AGBs

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese werden auch dann Bestandteil künftiger Verträge mit unserem Kunden, wenn auf sie nicht noch einmal gesondert Bezug genommen oder sie durch gesonderte Vereinbarung zum Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses erhoben worden sind.

1. Angebot und Vertragsabschluss

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und widerruflich, soweit wir nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebots mitgeteilt haben. Die Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar, das wir durch eine Bestätigung oder durch Lieferanzeige bzw. Versand innerhalb von 14 Tagen annehmen können.

1.2 Etwaige Angaben von uns zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (zB Muster, Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2. Lieferung, Preisanpassung

2.1 Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung erfolgen alle Lieferungen FCA im Sinne der INCOTERMS 2020.

2.2 Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

2.3 Ist vereinbart, dass die Lieferung der Ware später als sechs Monate nach Abgabe unserer auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung (Angebot, Auftragsbestätigung) erfolgt oder haben sich Umstände, die Auswirkungen auf Preise von Vorprodukten oder Herstellungskosten haben, seitdem in mehr als unerheblicher Weise nicht vorhersehbar geändert, so sind die Lieferzeiten und die vereinbarten Preise angemessen anzupassen. Lehnt der Käufer eine angemessene Anpassung ab, so steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Höhere Gewalt

Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Krieg, kriegsähnliche Zustände oder Ereignisse, Unruhen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von uns geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts verursacht worden sind, die wir, sofern der Käufer nicht mit einer angemessenen Anpassung der Lieferfrist bzw. der vereinbarten Preise einverstanden ist, nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer (länger als drei Monate) ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

4. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns an allen gelieferten Gegenständen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist zulässig; der Verkäufer tritt mit Veräußerung die ihm hieraus entstehenden Ansprüche gegenüber seinem Kunden im Voraus an uns ab. Diese Abtretung wird von uns bereits jetzt angenommen.

5. Gewährleistung, Sachmängel

5. 1. Gewährleistungsrechte sowie sich aus Mängeln der gelieferten Waren ergebende Schadensersatzansprüche des Bestellers setzen unbeschadet anderer haftungsausschließender bzw. haftungsbegrenzender Regelungen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB bzw. im Falle ihrer Anwendbarkeit den korrespondierenden Regelungen des UN-Kaufrechtsübereinkommens (insbesondere Art. 38, 39) ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist uns stets die Gelegenheit zur Nacherfüllung gem. § 439 BGB bzw. im Falle ihrer Anwendbarkeit den entsprechenden Regelungen des UN-Kaufrechtsübereinkommens, nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder der Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung), zu geben. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

5.3. Soweit wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage sind oder sich die Nacherfüllung über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, verzögert oder wenn die Nacherfüllung aus anderen Gründen fehlschlägt, so ist unser Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

5.4. Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren, sowie in Fällen, in denen das anwendbare Recht längere Verjährungsfristen zwingend vorsieht.

5.5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6. Haftung

6.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Abgabe unserer ersten auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung (z.B. verbindliches Angebot oder Auftragsbestätigung) vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6.3 Die sich aus Ziffer 6.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu deren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden Rechtsnormen.

6.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

7. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer wie auch nichtvertragliche Ansprüche ist Dortmund. Wir behalten uns das Recht vor, gerichtliche Maßnahmen auch vor jedem für den Käufer oder aufgrund anderer Bestimmungen in der Sache zuständigen Gericht zu beantragen. Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt deutsches Recht. Hat der Käufer seinen Sitz oder seine Niederlassung, von der die Bestellung ausgegangen ist, im Ausland, so gilt das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenverkauf („CISG“).

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